Dies führt dazu, dass Eheschließungen zwischen Verlobten, die keiner der genannten Glaubensrichtungen oder nicht derselben Religion angehören, unabhängig davon, ob es sich um Ausländer oder Indonesier handelt, nicht möglich sind.
Alle Paare die in Indonesien heiraten, müssen eine Religion angeben. Agnostizismus und Atheismus sind nicht anerkannt. Das Bürgerliche Standesamt kann Hochzeiten mit Personen aus dem Islam, Hinduismus, Buddhismus, protestantische und katholische Christen annehmen. Die Ehepartner müssen der selben Religion zugehören, sonst muss einer der Partner eine schriftliche Erklärung zur Änderung der Religion ablegen.
Die religiöse Eheschliessung im Islam wird durch das Büro religiöser Beziehungen (Kontor Urusan Agama) ausgeführt. Die Zeremonie kann in einer Moschee, im Privaten, in einem Restaurant oder einem anderem Ort stattfinden und ist unmittelbar im Anschluss rechtskräftig.
Eine christliche, hinduistische oder buddhistische Eheschliessung wird normalerweise in einer Kirche, Kapelle oder einem Tempel durchgeführt. Nach der religiösen Zeremonie, muss jede nicht islamische Hochzeit durch das Bürgerliche Standesamt (Kantor Catatan Sipil) registriert werden. Ohne diese Registrierung, sind die Hochzeiten nicht anerkannt. Die Durchführung durch den Standesbeamten kann direkt durch eine extra Gebühr im Anschluss an die religiösen Zeremonie durchgeführt werden.
Für das "Ehefähigkteitszeugnisses" ist es notwendig, dass Sie und Ihre Verlobte sich persönlich vorstellen, mit Ausweis (gültig für mehr bis 6 Monate) und ggf. ein zertifiziertes Scheidungsurteil und / oder ggf. einer Todesbescheinigung (des Todes des vorherigen Ehepartners). Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig den Botschaftsbeauftragten ihres Landes für Einzelheiten.
Die folgenden Länder haben Konsuls oder Konsulatsbeauftragte in Bali: Vor den Telefon und Faxnummern muss +62-361 gewählt werden, wenn vom Ausland aus angerufen wird. Australien (Konsulat, auch representativ für Kanada, Neuseeland, UK und andere Nationalgemeinschaften in Notfällen), Jalan Prof. Moh. Yamin 4, Renon, Denpasar, Tel. 235-092/3, Fax 231-990; Frankreich (Konsulats Agentur), Jalan Bypass Ngurah Rai No. 35, Sanur, Tel. 285-485, Fax 285-485; Deutschland (Ehrenamtliches Konsulat), Jalan Pantai Karang 17, Sanur, Tel. 288-535, 288-826, Fax 288-826; Italien (Ehrenamtliches Vize Konsulat), Jalan Bypass Ngurah Rai, Jimbaran, Tel. 701-005, Fax 701-005; Japan (Konsulat), Jalan Raya Puputan, Renon, Denpasar, Tel. 234-808, Fax 231-308; Mexiko (Ehrenamtliches Konsulat), Jalan Moch. Yamin 1A, Renon, Denpasar, Tel. 223-266, Fax 231-740; Niederlande (Konsulats Agentur), Jalan Raya Kuta 99, Kuta, Tel. 751-517, Fax 752-777; Norwegen & Dänemark (Ehrenamtliches Konsulat), Kawasan Bukit Permai, Jimbaran, Tel. 701-070, Fax 701-074; Spanien (Ehrenamtliches Konsulat, derzeit unbesetzt); Schweden & Finnland (Ehrenamtliches Konsulat), Jalan Segara Ayu, Sanur, Tel. 288-407, Fax 287-242; Schweiz & Österreich (Konsulat Agentur), Jalan Pura Bagus Teruna, Legian, Tel. 751-735, Fax 754-457; USA (Konsulat Agentur), Jalan Hayam Wuruk 188, Denpasar, Tel. 233-605, Fax 222-426.
Für die Ehebeabsichtigungserklärung müssen Sie folgende Dokumente für beide Ehepartner bereit halten (Sie können das Original vorzeigen und eine Kopie abgeben):
- Zertifikat der religiösen Eheschliessung;
- Reisepass für Ausländische Staatsbürger oder KTP (Personalausweis) für Indonesische Staatsbürger);
- Geburtsurkunde;
- Scheidungsurkunde oder Todesurkunde bezugnehmend auf alle Beendigungen vorhergehender Ehen;
- Vier 4 x 6 cm Photos (beide Partner nebeneinander, auf einem Bild);
- Ausländische Staatsbürger:
- "Ehefähigkeitszeugnis" ausgestellt durch den Botschaftsbeauftragten für Bali oder Indonesien;
- Indonesische Staatsbürger:
- Vorher noch nicht verheiratet gewesen: Schreiben "Surat Keterangan Belum Kawin" von "Kepala Desa oder Lurah" (Bürgermeister);
- Männer im Alter von 18-21 und Frauen im Alter von 16-21: Einverständniserklärung der Eltern, unterschrieben im "meterai"/Steuer Zeichen Rupiah 2,000.
Möchten Sie vor der Hochzeit einen Ehevertrag (Surat Pernyataan Harta) abschliessen, muss dieser von einem eingetragenen Notor unterschrieben werden. Dieser Vertrag ist notwendig, wenn Sie während Ihrer Ehe Ihr Vermögen getrennt verwalten möchten. Liegt dieses Dokument nicht vor geht das Inonesische Eherecht davon aus, dass das Vermögen beiden Partnern gehört. Anschliessender Vermögenserwerb durch den Indonesischen Partner wird bezugnehmend auf das Gesetz der Begrenzung ausländischer Vermögungsverhältnisse geregelt.
Zwei Trauzeugen über dem Alter von 18 Jahren sind erforderlich. Sie müssen die Originale und eine Fotokopie Ihres Reisepasses zeigen, wenn Sie ausländische Staatsbürger sind oder die KTP (Personalausweis) wenn sie indonesische Staatbürger sind. Mitarbeiter des Standesamtes können ebenfalls als Trauzeugen agieren.
Das Bürgerliche Standesamt hat eine vorgeschriebene Wartezeit von 10 Arbeitstagen, ausgehend ab dem Datum der Registrieruung. Auf diese Wartezeit kann für Touristen verzichtet werden, die ein Gäste Registrierungs Formular (Form A) vorzeigen.
Eine islamische Eheurkunde (Buku Nikah), ausgestellt durch das Büro religiöser Affairen (Kantor Urusan Agama) ist dann in Indonesien rechtskräftig und benötigt keine Registrierung mit irgendeiner anderen Agentur, wenn Sie in Indonesien leben oder leben werden. Möchten Sie allerdings in der Zukunft irgendwo anders hinziehen (und wer weiss das schon?), benötigen Sie eine Eheurkunde, die durch das Bürgerliche Standesamt ausgestellt wurde und eine offiziell zertifizierte Übersetzung dieser (siehe unten).
Alle anderen Eheurkurkunden werden durch das Bürgerliche Standesamt normalerweise am selben oder am nächsten Tag ausgestellt. Eine beglaubigte englische Übersetzung der Eheurkunfe wird für den Gebrauch im Ausland benötigt. Für die Eheurkunde oder Übersetzung ist es nicht nötig, dass man bei Ihrer zuständigen Konsulats Agentur registriert ist. Allerdings könnte es von Nutzen sein, um die beglaubigte Übersetzung der Eheurkunde abzusichern oder eine spezielle Übersetzung, gemacht durch die Konsulats Agentur Ihres Heimatlandes oder der Konsulats Agentur Ihres Landes in dem Sie wohnen.

